Maschinen­sicherheit

Engineering

Freier Sach­­­verständiger

EU-Bevoll­mächtiger

Maschinen­sicherheit

Ob beim Bau neuer oder Änderungen vorhandener Maschinen sind Themen der Maschinensicherheit zu betrachten.
Dabei den schnellen Veränderungen auf dem Markt standzuhalten, ist für viele Unternehmen eine große Herausforderung. Durch oftmals fehlende Ressourcen im eigenen Projektengineering bleiben Möglichkeiten zur günstigeren und produktiveren Fertigung unerkannt.
Oftmals müssen vorhandene Anlagenteile in neue Prozesse integriert werden. Hierzu ist bei „wesentlichen Änderungen“ – wie bei Neuanlagen – die Maschinenrichtlinie anzuwenden. Dies erfordert das Wissen über deren Anwendung, von der Risikobeurteilung, Konstruktion, Fertigung und Inbetriebnahme, bis zur Überprüfung der angewandten Sicherheitsmaßnahmen.
Die INPERCO GmbH unterstützt Sie vom Entwurf bis zur Nachweisführung.

Engineering

Wir begleiten Sie durch unsere Erfahrung in vielen Bereichen der Automation.
In den Projekten können wir Sie von der Ermittlung des Bedarfs bis zur Übergabe an die Produktion in den wesentlichen Engineering-Dienstleistungen unterstützen:

  • Anwendungsberatung und Auslegung von industrieller Automation
  • Einkauf und Vertrieb von Automationsanlagen
  • Erstellung von Lasten- und Pflichtenheften, FMEA
  • Risikobeurteilungen
  • Beschaffung, Lieferanten-Bewertungen
  • Lieferantenfreigaben
  • Begleitung des Herstellungsprozesses
  • Abnahme und Übergabe der Automations- und Produktionsanlagen

Über unser Netzwerk können wir auch weitere Aufgaben gerne im Paket anbieten.

Freier Sachverständiger für Maschinensicherheit

Als unabhängiger, unparteiischer und freier Sachverständiger steht Ihnen Thomas Wechs in der Beratung und Planung zum Thema Maschinensicherheit, wie auch zur Erarbeitung eines Gutachtens zur Seite. Sie erhalten fachliche Beratung und Expertisen beispielsweise über:

  • die ausgeführte Qualität von technischen Dokumentationen
  • die Einhaltung von grundlegenden Richtlinien sowie Vorschriften
  • die Einhaltung vereinbarter Standards, harmonisierten Normen
  • Analyse der möglichen Ursache und den Auswirkungen von Schäden

Das Gutachten für Maschinensicherheit wird auf Basis der MRL 2006/42/EG für Maschinen, die bis Jan. 2027 hergestellt oder In Verkehr gebracht werden bzw. wurden. Nach dem 14. Januar 2027 liegt die Maschinenverordnung 2023/1230 für Maschinen zugrunde.
Durch ständige Fort- und Weiterbildung halten wir uns auf dem Stand der Technik, um für Sie immer aktuell zu bleiben.

INPERCO Dienstleistung: Bevollmächtigter/­ Einführer

Sichere und schnelle Teileverfügbarkeit auf dem europäischen Markt für Ihre Produkte: Nach dem Produktsicherheitsgesetz müssen für Produkte, die von außerhalb der europäischen Union in der EU in Verkehr gebracht werden, einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten oder Einführer haben.

Alle Pflichten oder ein Teil der Pflichten aus den Richtlinien/Verordnungen können vertraglich zwischen Hersteller und einem „Bevollmächtigten“ oder „Einführer“ mit Sitz in der EU übertragen werden.

Der Bevollmächtigte tritt dann an Stelle des Herstellers für die übernommen Pflichten.

Für Maschinen und dazugehörige Produkte bietet INPERCO die Prüfung auf und/oder Feststellung der Konformität nach Maschinenrichtlinie (MRL). Ebenso können Produkte nach der Niederspannungsrichtlinie bewertet werden.

Für die Pflichten aus der Maschinenrichtlinie können einzelne Aufgaben und Pflichten als „Bevollmächtigter“ übernommen werden oder für alle Pflichten aus der Richtlinie als „Einführer“ auftreten.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Maschinen und dazugehörige Produkte, insbesondere im Sinne der schnellen Ersatzteilversorgung, ein Konsignationslager für den Hersteller bereitzustellen und zu führen. Die Dienstleistung seitens INPERCO umfasst hierbei die Einfuhr, die Lagerung und den Versand zu ihren Kunden innerhalb der EU. Ggf. erforderliche Rücksendung von Teilen kann ebenfalls durchgeführt werden.

Diese Leistungen können auch für Hersteller innerhalb der EU interessant sein.